Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,
ein gepflegtes Ortsbild und vor allem die Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen liegen in unser aller Interesse. Immer wieder kommt es vor, dass Hecken, Sträucher und Bäume von privaten Grundstücken so stark in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, dass Passanten behindert und die Sichtverhältnisse für den Fahrverkehr massiv beeinträchtigt werden.
BESONDERS WICHTIG FÜR DEN ANSTEHENDEN WINTERDIENST:
Räum- und Streufahrzeuge benötigen die volle Breite der Fahrbahn sowie den gesamten Luftraum darüber. Tief hängende Äste oder weit überhängende Hecken behindern die Winterdienstfahrzeuge massiv, beschädigen deren Aufbauten und Spiegel oder verhindern im schlimmsten Fall eine ordnungsgemäße Räumung und Streuung Ihrer Straße! Bitte handeln Sie jetzt, bevor der erste Schnee fällt.
Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück umgehend und beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Maße des sogenannten Lichtraumprofils:
• Lichtraumprofil Fahrbahn: Über der gesamten Fahrbahn muss der Luftraum bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 Metern von jeglichem Astwerk freigehalten werden.
• Lichtraumprofil Geh- und Radwege: Über Geh- und Radwegen muss ein Freiraum von mindestens 2,50 Metern Höhe gewährleistet sein. Bis zur Grundstücksgrenze dürfen keine Hecken oder Sträucher in den Gehweg hineinragen.
• Verkehrszeichen & Straßenbeleuchtung: Zugewachsene Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen müssen so freigeschnitten werden, dass sie aus ausreichender Entfernung gut sichtbar sind und ihre Funktion voll erfüllen können.
• Sichtdreiecke an Einmündungen: An Grundstücksgrenzen, Kreuzungen und Einmündungen müssen Hecken, Sträucher und Zäune stets so niedrig gehalten werden, dass freie Sicht für alle Verkehrsteilnehmer besteht (Richtwert: maximale Höhe 0,80 Meter).
Rechtlicher Hinweis:
Als Grundstückseigentümer sind Sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahren für den Verkehr ausgehen. Wir bitten Sie daher dringend, den notwendigen Rückschnitt kurzfristig, spätestens jedoch bis zum Einbruch des Winters, in Eigenverantwortung durchzuführen. Niemand will, dass die Gemeinde dies auf Kosten der verantwortlichen Eigentümer veranlasst!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren wichtigen Beitrag zu sicheren Straßen und Gehwegen in unserer Gemeinde!