Die neue Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Lengenwang während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus können Sie diese auch in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Seeg, Hauptstr. 39, in 87637 Seeg während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt www.rathaus.seeg.de.
Ergänzend dazu können diese Satzungen auch hier auf unserer Webseite unter Gemeinde/Bürgerservice/Satzungen eingesehen werden.
Bekanntmachung der Gemeinde Lengenwang
Der Gemeinderat der Gemeinde Lengenwang hat in seiner Sitzung am 8. September 2026 die 3. Vorkaufsatzung der Gemeinde Lengenwang beschlossen.