Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Ostallgäu hat die neuen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Lengenwang zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.
Gemäß §§ 196 Abs. 3 Satz 1, 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayrische Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 5. April 2005, zuletzt geändert am 24. Mai 2022) werden die neuen Bodenrichtwerte durch die Gemeinde Lengenwang in der Zeit vom 24. Juni bis 27. Juli 2026 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für das Gebiet der Gemeinde Lengenwang ist im Rathaus der Gemeinde Lengenwang, Bahnhofstr. 8, 87663 Lengenwang, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Geschäftszeiten für die Dauer der Auslegung eingesehen werden.
Die ergänzenden Erläuterungen können zu den Geschäftszeiten von Jedermann in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein Recht auf Auskunft über die Bodenrichtwerte besteht. (§ 12 Abs. 2 Satz 3 BayGaV). Bodenrichtwertauskünfte sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Bodenrichtwerte sind über den BayernAtlas kostenfrei für alle Bürgerinnen und Bürger ab dem Stichtag 01.01.2024 einsehbar. Amtliche, schriftliche Auskünfte sind weiterhin nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möglich.