Der Gemeinderat der Gemeinde Lengenwang hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2026 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Am Burgstall“ gefasst.
Zur Sicherung der Planung wurde in gleicher Sitzung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im nachstehenden Lageplan schwarz gestrichelt umgrenzt: -> siehe Bekanntmachungen
Der Beschluss der Satzung über die Veränderungssperre vom 28. Juli 2026 wurde im Rathaus der Gemeinde Lengenwang, Bahnhofstraße 8, 87663 Lengenwang, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Niederlegung des Satzungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Die Satzung über die Veränderungssperre wird im Rathaus der Gemeinde Lengenwang, Bahnhofstraße 8, 87663 Lengenwang, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Zusätzlich kann die Satzung auch im Internet eingesehen werden unter www.lengenwang.de/Bekanntmachungen.
Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre sowie auf § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.