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Öffnungszeiten der Gemeinde Lengenwang

Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Mittwoch Vormittag nur nach Terminabsprache.

Willkommen in Lengenwang

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Gewerbegebiet Am Burgstall“

Der Gemeinderat der Gemeinde Lengenwang hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2026 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Am Burgstall“ gefasst.
Der künftige Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans ist im nachstehenden Lageplan schwarz gestrichelt umgrenzt -> siehe Bekanntmachung

Der Aufstellungsbeschluss vom 28. Juli 2026 wurde im Rathaus der Gemeinde Lengenwang, Bahnhofstraße 8, 87663 Lengenwang, niedergelegt, und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Niederlegung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

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