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Öffnungszeiten der Gemeinde Lengenwang

Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Mittwoch Vormittag nur nach Terminabsprache.

Willkommen in Lengenwang

Gemeindliches Anwesen „Bahnhofsstr. 5“ vorübergehend vermietet

Die Gemeinde hat vor zwei Jahren das Anwesen „Bahnhofstr. 5“ in Lengenwang an zentraler Stelle direkt gegenüber dem Rathaus, der Schule und dem Kindergarten erworben. Das Gebäude stand seither leer und ist mittelfristig für kommunale Zwecke vorgesehen.

In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat nun beschlossen, dieses Objekt vorübergehend zu vermieten und darin übergangsweise Wohnraum für Mitarbeiter bzw. Beschäftigte von Firmen und Unternehmen unterzubringen. Das zunächst auf 3 Jahre befristete Mietverhältnis wurde zum 1. August 2026 begonnen. Neben der monatlichen Miete trägt der Mieter künftig auch alle für dieses Objekt anfallende Mietnebenkosten einschl. der anfallenden Grundstückskosten.
Für den Fall, dass die Gemeinde dieses Objekt für gemeindliche Zwecke vorher benötigen sollte, hat sich die Gemeinde ein Sonderkündigungsrecht am Mietverhältnis gesichert.

Nicht mit vermietet wurde die Werkstatt im östlichen Gebäudeteil, die bis auf weiteres von der Gemeinde genutzt wird. Ebenfalls nicht mitvermietet wurde die Garage, die zur Anmietung gesondert ausgeschrieben wird.

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