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Neue Biotopkartierung im Ostallgäu: Betroffene Eigentümer werden persönlich informiert

Im Landkreis Ostallgäu wurde die Biotopkartierung außerhalb des Alpenraums aktualisiert. Dabei haben Fachleute im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen erfasst und bestehende Kartierungen überprüft. Die Geländearbeiten fanden von 2022 bis 2024 statt; die Veröffentlichung der Ergebnisse ist laut LfU für 2026 vorgesehen.

Die Gemeinde Lengenwang informiert insbesondere darüber, wie betroffene Grundstückseigentümer von den Ergebnissen erfahren: Eigentümer, auf deren Grundstücken Biotope neu erfasst oder aktualisiert wurden, erhalten nach Veröffentlichung der Ergebnisse voraussichtlich im November ein persönliches Informationsschreiben des LfU per Post. Die Information erfolgt somit zusätzlich zur allgemeinen Unterrichtung über Gemeinden, Verbände und örtliche Medien. Das Schreiben enthält Angaben zu den betroffenen Grundstücken. Die veröffentlichten Biotopflächen können im UmweltAtlas Bayern eingesehen werden. Dort stehen neben den kartierten Abgrenzungen auch Beschreibungen und weitere fachliche Informationen zur Verfügung.

Wichtig für die Eigentümer: Allein aufgrund des Informationsschreibens müssen sie nichts unternehmen. Die Biotopkartierung dokumentiert den Zustand ökologisch wertvoller Flächen. Durch die Aufnahme in die Kartierung wird ein Grundstück nicht neu unter Schutz gestellt. Ein gesetzlicher Biotopschutz ergibt sich aus den geltenden Naturschutzgesetzen und besteht unabhängig davon, ob eine Fläche kartiert wurde. Eine bisherige, biotoperhaltende Bewirtschaftung ist in der Regel weiterhin möglich.

Bei Fragen zur Erfassung oder zu möglichen Abweichungen der Kartierung ist das LfU Ansprechpartner. Fragen zur konkreten Nutzung, Pflege und zu Fördermöglichkeiten beantwortet die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Ostallgäu.

Die Gemeinde Lengenwang bittet betroffene Eigentümer, die Informationen des LfU aufmerksam zu lesen und offene Fragen frühzeitig mit den zuständigen Fachstellen zu klären. Ziel ist eine nachvollziehbare Information über die erfassten Lebensräume und deren Bedeutung für die jeweiligen Grundstücke.

 

Wo können Sie sich informieren?

Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 
www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung
www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00374.htm  

Fachinformations-Dienste im Internet 
Umweltatlas–Natur (LfU) www.umweltatlas.bayern.de 
Bayernatlas (StMFH)  https://atlasbayern.de 
iBALIS (StMELF)

Örtliche Naturschutzbehörde 
Fragen zu zulässiger Bewirtschaftung / Nutzung 
Fragen zu Fördermöglichkeiten
 

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