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Öffnungszeiten der Gemeinde Lengenwang

Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Mittwoch Vormittag nur nach Terminabsprache.

Willkommen in Lengenwang

Umtauschpflicht von Führerscheinen

Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

Bei EU-Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins für den Umtausch relevant:

  • 2002 bis 2004:               Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007:               Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008:                              Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009:                              Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010:                              Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011:                              Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18.1.2013:       Umtausch bis 19. Januar 2033

Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. 
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung?

  • Kopie/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
  • Kopie/Scan Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheines
  • Aktuelles biometrisches Passfoto oder als Datei (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
  • Unterschrift auf dem Kontrollblatt (wird von Behörde zur Verfügung gestellt)
  • Sie müssen mit einer Wartezeit bis zu 5 Wochen rechnen.

Der Umtausch kann beantragt werden bei:
VGem. Seeg und den Gemeinden Eisenberg, Hopferau, Lengenwang, Rückholz und Wald.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!

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