Bei EU-Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins für den Umtausch relevant:
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch.
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung?
- Kopie/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
- Kopie/Scan Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheines
- Aktuelles biometrisches Passfoto oder als Datei (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
- Unterschrift auf dem Kontrollblatt (wird von Behörde zur Verfügung gestellt)
- Sie müssen mit einer Wartezeit bis zu 5 Wochen rechnen.
Der Umtausch kann beantragt werden bei:
VGem. Seeg und den Gemeinden Eisenberg, Hopferau, Lengenwang, Rückholz und Wald.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!