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Öffnungszeiten der Gemeinde Lengenwang

Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Mittwoch Vormittag nur nach Terminabsprache.

Willkommen in Lengenwang

Wichtige Information zu Ihrer Wasser-/Abwasserabrechnung: Zählerstände melden und Änderung des Abrechnungszeitraums

Die Gemeinde Lengenwang versendet Ende Oktober 2026 die Briefe für die Wasserablesung. Wir bitten Sie, Ihre Wasseruhr selbst abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen.

Wie und bis wann kann ich den Zählerstand melden?

Bitte tragen Sie Ihren Zählerstand in das übermittelte Formular ein. Reichen Sie dieses spätestens bis zum 19. November 2026 ein:

  • Per Einwurf: Direkt bei der Gemeindeverwaltung Lengenwang, Bahnhofstr. 8,
  • Per Post: An die Verwaltungsgemeinschaft Seeg, Hauptstr. 39, 87634 Seeg
  • Per E-Mail: An die Verwaltungsgemeinschaft Seeg

Bitte beachten Sie: Liegt uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vor, müssen wir Ihren Verbrauch für die Abrechnung schätzen.

 
Was ändert sich? Umstellung auf das Kalenderjahr

Wir stellen den Abrechnungszeitraum für das Wasser um. Künftig wird die Abrechnung exakt dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) entsprechen.

Ihre Vorteile durch die Umstellung:

  • Leichtere Abrechnung: Für Vermieter vereinfacht sich die Erstellung der Mietnebenkosten-Abrechnung.
  • Online-Meldung: In Zukunft wird es möglich sein, die Zählerstände bequem online zu übermitteln.
  • Effizientere Verwaltung: Die Zusammenarbeit der Gemeinde mit anderen Behörden wird vereinfacht.


Der Übergangsplan: Schritt für Schritt zur neuen Periode

Da unsere Software keine Abrechnungszeiträume von mehr als 12 Monaten verarbeitet, erfolgt die Umstellung in zwei kürzeren Schritten:

  1. Aktuelle Abrechnung (Herbst 2026): Dieser Zeitraum läuft von Dezember 2025 bis November 2026. Wichtig: Bei dieser Abrechnung wird kein Abschlag für das Jahr 2027 festgesetzt.
  2. Erste Zwischenabrechnung (Juli 2027): Diese umfasst den kurzen Zeitraum von Dezember 2026 bis Juni 2027.
  3. Zweite Zwischenabrechnung (Januar 2028): Diese umfasst das zweite Halbjahr von Juli 2027 bis Dezember 2027.

 
Ab dem Jahr 2028 erfolgt die Abrechnung dann regulär immer im Januar für das jeweils vergangene Kalenderjahr.
 
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis bei dieser Umstellung!

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