Berichte aus den Gemeinderatssitzungen
Kindergartengebühren werden erhöht
In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden die Gebühren der Lengenwanger Kindertageseinrichtung „Bimmelbahn“ zum 1. September 2026 angepasst. Der Deckungsgrad der Einrichtung liege laut Bürgermeister Peter Hartl derzeit nur bei rund 55 Prozent. Außerdem habe Lengenwang im Landkreis mit die niedrigsten Kitaebühren.
Die fehlende Deckung zwang die Gemeinde 2025 zu einem Zuschuss von rund 350..000 Euro. „Das Defizit ist enorm“, meinte Hartl. Für das aktuelle Jahr rechnet der Rat mit einer noch höheren Ausgleichszahlung. Die höheren Kosten seien den längst erforderlichen tariflichen Änderungen im Personalbereich geschuldet.
Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte zum 1. September 2024. Für die Krippenkinder ergeben sich nun folgende Erhöhungen für die Eltern: für ein bis zwei Stunden (von 155 auf 175 Euro), zwei bis drei (175 auf 195), drei bis vier (193 auf 215), vier bis fünf (212 auf 235), fünf bis sechs (233 auf 260), sechs bis sieben (256 auf 285), sieben bis acht (265 auf 295). Für die Kindergartenkinder erhöhen sich die Kosten wie folgt: für vier bis fünf Stunden (von 130 auf 160 Euro), fünf bis sechs (145 auf 175), sechs bis sieben (160 auf 195), sieben bis acht (175 auf 210).
Die Erhöhung beträgt im Schnitt etwa 20 Prozent. Eine weitere Änderung ist bezüglich der Betreuungszeiten bei Kindergartenkindern zu verzeichnen. Die buchbaren Zeiten beginnen nun erst bei vier und nicht wie bislang bei einer Stunde.
Auf Wunsch der Eltern gab der Rat die Erhöhung nun frühzeitig bekannt. Die bisherige Bezuschussung des Freistaats Bayern von 100 Euro pro Kind werde ab dem 1. Januar 2027 in der bisherigen direkten Form nicht mehr geben. Stattdessen will der Freistaat Bayern diese anderweitig nutzen, z.B. über verbesserte Kindergartenförderung. Ob und inwieweit diese dann von den Gemeinden über die Elternbeiträge weitergegeben wird, bleibt den Kommunen überlassen.
Der Vorschlag, die Geschwisterermäßigung zu streichen, wurde diskutiert und einstimmig abgelehnt. „Wir sollten die Kinderermäßigung als positives Signal lassen“, warf Gemeinderat Michael Schreyer ein.
Text: Gwendolin Sieber
Anlieger des Kirchwegs sprechen sich für die Erneuerung aus!
„Mein Traum wäre es, dass Lengenwang eine Mitmachgemeinde wird“, sagte Lengenwangs Bürgermeister Peter Hartl bei der Anliegerinfoversammlung zur Erneuerung des Kirchwegs. Viele Anwohner folgten der Einladung und sprachen sich einstimmig für die Erneuerung und die damit verbundenen zu erfüllenden Punkte der ELER-Förderung aus.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossen die Räte, auch die Meinung aller Anlieger zum Ausbau des Kirchwegs in Verbindung mit der angedachten Förderung einzuholen. Knapp eine Woche später kamen diese sehr zahlreich zum anberaumten Infoabend zusammen. In seiner Präsentation ging Hartl, wie auch bei der Gemeinderatssitzung, auf den aktuellen Stand des Projekts, die Zeitschiene und dessen Fördermöglichkeit und Finanzierung ein (wir berichteten).
Die Planung zum Ausbau des Kirchwegs gebe es laut Hartl „schon 20 Jahre und noch länger“. Die teilweise erheblichen Schadensbilder verdeutlichte er mit zahlreichen Fotos, auf denen beispielsweise die Risse und Verdrückungen gut zu erkennen waren. Zur aktuellen Ausgangslage gehöre auch die Erneuerung der Wasserleitungsinfrastruktur und die Leitungsverlegung von Strom (bisher Dachständer) und Breitbandausbau. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit seien in den vergangenen Jahren Anträge der Anwohner etwa zur Geschwindigkeitsbeschränkung und zum Aufstellen von Verkehrsspiegeln gestellt worden. „Die Gemeinde ist als Straßenbaulastträger und Eigentümer verpflichtet, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten“, ergänzte Hartl.
„Ich finde es schön, dass da was vorwärts geht“, meldete sich eine Anwohnerin der Straße „Am Kugelberg“ zu Wort, die als Seitenarm des Kirchwegs ebenfalls zur Erneuerungsmaßnahme gehört. Schon vor zwei Jahren habe sie Unterschriften bezüglich des Ausbaus und der Verkehrssicherheit gesammelt. Ihre Nachbarin pflichtete ihr bei. „Die Straße ist fertig. Wenn wir jetzt nicht sagen, wir machen eine neue Straße, wann dann?!“, bekräftigte diese.
Zum Schlagwort „Bürgerbeteiligung“ meinte eine weitere Anliegerin scherzhaft: „Heißt das, wir müssen mit der Schaufel antreten?!“ In den zur Förderung notwendigen Rundgängen und Treffen sollen die Anwohner aber lediglich ihre Wünsche und Anliegen mit der Gemeinde besprechen, sich planerisch einbringen und noch offene Eigentumsfragen klären. Eine Bewohnerin spricht sich gegen einen Dorftreffpunkt auf der ihr gegenüberüberliegenden neu erworbenen Gemeindefläche aus. Hier könnte laut Hartl lediglich eine Grünfläche mit Wasserspiel entstehen. Wichtig ist es ihr, dass besonders an „diesem gefährlichen Eck“ an die Sicherheit der vielen Schulkinder gedacht werde. Ein betroffener Landwirt bat darum, den abschüssigen Teil des Kirchwegs bis zum Ausbau notdürftig zu reparieren, um Verletzungen von Roller fahrenden Kindern zu verhindern. Außerdem merkte er an, dass die neue Straße für den landwirtschaftlichen Verkehr geeignet sein müsse. Bei der Nachfrage zum Straßenbelag, erklärte Hartl, dass nicht alles asphaltiert oder gepflastert werde. Der Bodenbelag müsse laut eines Anliegers auch für den Winterdienst geeignet sein.
„Wenn, dann bauen wir die Straße verkehrsberuhigt aus und stellen danach keine 30er Schilder auf. Deshalb binden wir ja die Bürger ein“, machte Hartl klar. Durch die neu entstehende Mehrzweckhalle werde die Frequentierung laut dem Gemeindeoberhaupt sicherlich nicht weniger werden. „Alle Wünsche wird man sicher nicht erfüllen können“, aber durch offenes Ansprechen der Themen werde man sich immer einigen können. Dementsprechend solle dann auch das Planungsbüro ausgewählt werden. „Bringt euch auch wirklich ein. Nicht nichts machen und dann schimpfen“, bat Hartl. Werde Lengenwang bei der Förderung nicht ausgewählt, komme der Ausbauplan bis zum nächsten Förderungsturnus in die Schublade. „Wir wollen die Förderung haben“, möchte Hartl gleich heuer zum Zug kommen.
Text: Gwendolin Sieber
Gemeinderat stimmt Bauvorhaben zu
Gleich fünf Bauanträge und eine damit verbundene Überlegung zur Wasserversorgung standen auf der Tagesordnung des Lengenwanger Gemeinderats. Alle Anträge winkte das Gremium einstimmig durch, zwei profitierten vom sogenannten „Bau-Turbo“.
So erteilte der Rat eine isolierte Befreiung im Bereich „Ried-Süd“ für die Überschreitung der Baugrenze, den Anbau einer dritten Wohneinheit (zulässig wären nur zwei) und die Erhöhung des Obergeschosses, sodass dort keine Dachschräge vorliegt.
Bauantrag Nummer zwei fällt unter den sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“ der Bundesregierung (im Oktober 2025 in Kraft getreten), der auch am Ortsrand einer bestehenden Siedlung eine Bebauung zu Wohnzwecken ermöglicht. So kann nun in Hennenschwang ein seit geraumer Zeit angefragtes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichtet werden. Die Bauherren verpflichten sich, eine Zweit- beziehungsweise überwiegende Ferienwohnungsnutzung auszuschließen.
Ebenfalls ein Neubau soll in der Straße „Am Bahndamm“ entstehen. Aus förderrechtlichen Gründen änderte die Bauherrin den Antrag von eine auf zwei Wohneinheiten. Der Rat stimmte auch dem angepassten Plan zu. Im Zuge dieses und eines bereits genehmigten, gegenüberliegenden Austragshaus-Neubaus mit Stall an dem als öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmeten Weg (Verbindung zwischen den Straßen „Am Bahndamm“ und „Haslacher Weg“) klärte das Gremium die Wasserversorgung in diesem Bereich. „Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt die Herstellung des Wasserleitungsringschlusses“, wird nun die Verwaltung mit dessen Umsetzung betraut. So sollen die Wasserleitungen verbunden, ausgebaut und Hydranten zur Löschwasserversorgung eingebaut werden.
Zudem vereinfacht der „Bau-Turbo“ den schon länger geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Außenbereich der Bicheler Straße immens. Bislang wäre nämlich die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens oder der Erlass einer städtebaulichen Satzung nötig gewesen. Durch das neue Gesetz sind nun keine planungsrechtlichen Schritte mehr erforderlich. Auch hier gilt wie oben der Ausschluss einer Zweit- und Ferienwohnung.
Der fünfte Bauantrag kam aus dem Ortsteil Aleuthen. Dort plant ein Bauwerber den Anbau eines Pelletlagers, eines Aufenthaltsraums und einer Austragswohnung mit Garage. Dies stellt die Errichtung einer dritten Wohneinheit dar. Sind Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte entsprechend gesichert, darf der Bauwerber den Bau nach Meinung des Gremiums in die Tat umsetzen.
Text: Gwendolin Sieber
Sicherung der Bauleitplanung durch Vorkaufssatzungen
Der Gemeinderat Lengenwang erlässt eine Vorkaufssatzung für Baulücken im Innenbereich. Alle betreffenden Eigentümer erhalten dazu demnächst ein Infoschreiben.
Für die künftige Baulandausweisung und im Hinblick auf das gesetzliche Flächenspargebot sowie das Gebot der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung müsse die Gemeinde laut Bürgermeister Peter Hartl nachweisen können, dass der Mehrbedarf nicht durch alternative Bauflächen im Ortsbereich gedeckt werden kann. Bereits im vergangenen Jahr wurde dazu eine sogenannte Bauflächenpotenzial- und Bedarfsanalyse von Gemeindeseite in Auftrag gegeben. Festgestellt wurden dabei zum einen potenzielle innerörtliche Bauflächen und zum anderen auch viele Baulücken. Zwischenzeitlich wurden die Eigentümer dieser Lücken von der Gemeinde angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob und welche baulichen Überlegungen bestehen. „Ergänzend dazu ist die Gemeinde angehalten, die sich bietenden baurechtlichen beziehungsweise städtebaulichen Instrumente zur Aktivierung von Bauflächenpotenzialen zu nutzen, bevor die Gemeinde hier Außenbereichs- und Ortsrandflächen in Anspruch nehmen will“, sagte Hartl.
Um sich Planungsrechte beispielsweise für Straßenbauprojekte und Infrastruktureinrichtungen zu sichern, erließ der Rat eine erste und zweite Vorkaufssatzung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorkaufsrechten. Außerdem sind die Angaben der Grundstückseigentümer auch bezüglich der Bauwerberwarteliste der Gemeinde wichtig. Darauf stehen aus früheren Erhebungen mehr als 100 Personen, deren Bedarf nun ebenfalls aktuell ausgelotet wird. „Mit Bethlehem decken wir die Nachfrage bei Weitem nicht“, stellte Hartl in Bezug auf die ca. 15 dort entstehenden Bauplätze im geplanten Baugebiet Bethlehem klar.
Die Annahme der Satzungen fiel nicht einstimmig aus. „Ich sehe es kritisch. Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Außerdem treiben wir die Bodenpreise so in die Höhe“, merkte Gemeinderat Gottfried Osterried bei seiner einzigen Gegenstimme an. Gemeinderätin Regina Franz sah den Schritt jedoch durchwegs positiv. „Der Verkäufer hat keinen Nachteil dadurch. Als Gemeinde kaufen wir es nur, wenn es der Allgemeinheit dient. Aus meiner Sicht ist es nur gut“, entgegnete Franz.
Hinweis: Alle betroffenen und informierten Eigentümer sind am Montag, 6. Juli 2026, zu einer Infoversammlung in der Aula der Grundschule Lengenwang eingeladen (Beginn um 20:00 Uhr)
Text: Gwendolin Sieber
Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeinderates
Datum: Dienstag, 12. Mai 2026;
Uhrzeit: 19:30 Uhr; Ort: Aula der Grundschule Lengenwang
Tagesordnung öffentliche Sitzung
1. Vereidigung des Ersten Bürgermeister Peter Hartl
2. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
3. Weitere Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen und ggf. weitere Stellvertreter
3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister und
Bürgermeisterinnen
3.2 Wahl des Zweiten Bürgermeisters bzw. der Zweiten Bürgermeisterin
3.3 Ggf. Wahl des Dritten Bürgermeisters bzw. der Dritten Bürgermeisterin
3.4 Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen
3.5 Festlegung der weiteren Stellvertretung
4. Bildung von Ausschüssen
4.1 Entscheidung über die Anzahl und die Art der künftigen Ausschüsse
4.2 Besetzung der geplanten Ausschüsse
5. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(oder Änderung bzw. Weitergeltungen der bestehenden)
6. Vorberatung bzw. Erlass der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026 –
2032
7. Bestellung der in Organe von Körperschaften, Unternehmen usw. zu entsendenden
Mitglieder
7.1 Bestellung der Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Seeg
7.2 Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Kommunalunternehmens
Lengenwang
8. Bestellung des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu Eheschließungsstandesbeamten
9. Bestellung von weiteren Beauftragten (z.B. Jugendbeauftragte, Seniorenbeauftragte,
Behindertenbeauftrage, Energiebeauftragte, usw.)
10. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25. März 2026
11. Informationen und Bekanntgaben des Bürgermeisters
12. Anträge und Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hartl
Erster Bürgermeister
Protokoll zur Sitzung am 12. Mai 2026
Protokoll folgt